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Mein Angebot

Diese Aufzählungen sind die meistgenannten Beispielthemen.

Jedes dieser drei Gebiete ist natürlich viel umfassender und sehr individuell. 

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Kindsverlust

  • Begleitung bei Kindsverlust vor und nach der Geburt

  • Möglichkeiten der Schmerzreduktion

  • Vorbereitung auf eine Curettage (Gebärmutter-ausschabung)

  • Geburt und Wochenbett bewusst gestalten

  • Trauerbegleitung

  • Geschwisterkinder im  Trauerprozess unterstützen

  • Geburtsverarbeitung

  • Umgang mit Angst in der Folgeschwangerschaft

Schwangerschaft

  • Umgang mit belastenden Gefühlen 

  • Bindungsstärkung zum ungeborenen Kind

  • Verbesserung der Selbstfürsorge

  • Ressourcenfindung und 
    -stärkung

  • Zukunftsängste lösen

  • Paarbeziehung stärken

  • Verarbeitung früherer Geburten

  • Begleitung während einer Risikoschwangerschaft

  • Geburts- und Wochenbettvorbereitung

Wochenbett und die ersten Lebensjahre

  • Geburtsverarbeitung 

  • Rollen- und Bedürfniskonflikte lösen

  • Paarbeziehung stärken

  • Stressreduktion 

  • Emotionsregulation im Mutter/Vater-Kind-Kontakt 

  • Familienkonflikte lösen 

Kontraindikationen

Bei bestehenden psychischen Erkrankungen (z.B. Borderline, Schizophrenie, Bipolare Störungen etc.) wende dich gerne direkt an den Gynäkopsychiatrischen Dienst St. Gallen:

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https://www.psychiatrie-sg.ch

 

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Bei Suizidgedanken wende dich gerne direkt bei der Kriseninterventionsstelle St. Gallen:

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Telefon-Nr.: +41 (0)58 178 54 44 

Preise

Einzelsitzung : CHF 144.–/Stunde (ebenso Telefonberatungen)

Paarsitzung: CHF 168.–/Stunde 

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In der Schwangerschaft bezahlt die Krankenkasse einmalig an ein geburts-/ wochenbettvorbereitendes Beratungsgespräch. Betrifft dein Thema diesen Bereich und hast du noch keinen Geburtsvorbereitungskurs besucht, so beteiligt sich die Krankenkasse mit insgesamt 150 Franken. 

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Betrifft dein Anliegen den Bereich Kindsverlust oder möchtest du von mir während einer Risikoschwangerschaft begleitet werden, melde dich gerne telefonisch, um die Kostenübernahme zu klären.

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Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem Beratungstermin
wird das volle Honorar verrechnet. 

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